
17deinzuhause und Dämmung des Hauses einfließen. Jene Faktoren also, die als potenzielle Schwachstellen eines Wohnhauses zu Energieverlusten führen. Im Bedafsaus- weis sind auch Empfehlungen zur ener- getischen Modernisierung aufgeführt. Was bringt er? Für künftige Mieter und Käufer einer Wohnung oder eines Hauses soll der Energieausweis eine Entscheidungs- hilfe für oder gegen eine Immobilie sein. Er ermöglicht eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität vergleichbarer Immobilienobjekte. Immobilieneigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen, sind rechtlich verpflichtet, den Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen. Bei der Frage, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, besteht allerdings Wahlfreiheit. Nur für Neubauten und ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis Pflicht. In jedem Fall dient der Ausweis nur der Information. Er verpflichtet Hauseigentümer nicht dazu, energetische Sanierungsmaßnah- men durchzuführen. Dennoch: Einen negativen Energieausweis wird auch ein Immobilienbesitzer, der vermieten oder verkaufen möchte, vermeiden wollen. Denn die Energieeffizienz eines Gebäudes wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen und den Wert einer Immobilie steigen oder fallen lassen. Wer stellt ihn aus? Zertifizierte Sachverständige wie Architekten, Bauingenieure, Handwer- ker oder Schornsteinfeger mit einer Zusatzqualifikation sind zum Ausstellen eines Energieausweises berechtigt. Der bedarfsorientierte Energieausweis, der mit einem standardisierten Verfahren vor Ort ermittelt wird, ist relativ aufwän- dig und daher deutlich teurer als die verbrauchsorientierte Variante. Energetische Sanierung Fördermittel helfen bei Umsetzung sie zahlen zu viel für heizung und warmwasser? Als Immobi- lienbesitzer haben Sie die Möglichkeit, den Energieverbrauch Ihres Gebäudes drastisch zu reduzieren. Wie das gelingen kann, erfahren Sie am besten über einen Energieberater. Er kann direkt vor Ort über eine Analyse der Bausubstanz und eine Untersuchung des energeti- schen Zustands des Gebäudes konkrete Empfehlungen aussprechen. Beispiele einer Energiesanierung sind etwa die Wärmeisolation der Gebäudehülle sowie von Decken und Keller, die Dreifachverglasung von Fenstern und der Einbau einer effizienteren Heizungsanlage. Energieexperten finden Sie z. B. im Internet unter www.zukunft- haus.info. Staatliche Fördermittel helfen bei der Finanzierung einer energetischen Sanierung. Mit etwas Glück erhalten Sie auch bei der Aktion Energie-Gewinner des IWO (Institut für wirtschaftliche Oelheizung e. V.) einen Zuschuss. Weitere Infos unter www.iwo.de. Beim Verkauf oder der Ver- mietung einer Immobilie muss ein Immobilienbe- sitzer den Interessenten einen Energieausweis vorlegen können. Der Ausweis erlaubt eine grobe Einschätzung, ob die Heiz- kosten hoch oder niedrig sein werden. 2 ENERGIEAUSWEISfür Wohngebäude gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG Die um 15 % verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Verschärfter Anforderungswert: W/(m²·K). Transmissionswärmeverlust H‘T Verschärfter Anforderungswert: kWh/(m²·a).Primärenergiebedarf Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft. Anforderungen nach § 7 Nr. 2 i. V. m. § 8 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen 3) 5) Vergleichswerte Endenergiebedarf Adresse, Gebäudeteil Primärenergiebedarf kWh/(m²·a) Anforderungswert W/(m²·K) Anforderungswert W/(m²·K) Vereinfachungen nach § 9 Abs. 2 EnEV Ist-Wert Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Verfahren nach DIN V 18599 Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 kWh/(m²·a) Hilfsgeräte 4) Warmwasser Heizung Gesamt in kWh/(m2 ·a) Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2 ·a) für Energieträger Endenergiebedarf Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Energetische Qualität der Gebäudehülle H‘T Ist-Wert Anforderungen gemäß EnEV 2) Energiebedarf Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs zwei alternative Berechnungsverfahren zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN). 1) freiwillige Angabe 2)bei Neubau sowie bei Modernisierung im Falle des § 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV 3) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von § 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 4) ggf. einschließlich Kühlung 5) EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhäuser Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Endenergiebedarf dieses Gebäudes kWh/(m²·a) Primärenergiebedarf dieses Gebäudes („Gesamtenergieeffizienz“) kWh/(m²·a) CO2-Emissionen 1) kg/(m²·a) ≥400350300250200150100500 EFHenergetisch gutmodernisiert MFHNeubau EFHenergetisch nicht wesentlichmodernisiert MFHenergetisch nicht wesentlichmodernisiert Durchschnitt Wohngebäude Passivhaus EFHNeubau ≥400350300250200150100500 »Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird immer wichtiger.« Fotos:InstitutfürwirtschaftlicheOelheizunge. V.(2),Dena