Gut zu wissen
Darum geht’s
im neuen
Strahlenschutzgesetz
Umfrage
Sichtbares
Sodbrennen
Patienten sehen Online-Sprechstunde positiv
Seit 1. April 2017 bezahlen gesetzliche Krankenkassen auch Gespräche mit bestimmten
Fachärzten per Videokontakt – vorausgesetzt, der Patient ist in der Praxis persönlich
bekannt und es geht um unkomplizierte medizinische Beurteilungen wie die Nachkontrolle
einer OP-Naht. Die Patienten sehen darin viele Vorteile, wie eine Umfrage zeigt.
Zugang zu räumlich weiter entfernten Ärzten 60 %
Wartezeit in der Praxis entfällt 58 %
Ansteckungsgefahr im Wartezimmer ist nicht mehr gegeben 41 %
Zeit für die Anfahrt entfällt 37 %
Kosten für die Anfahrt entfallen 22 %
Quelle: Umfrage von Digitalverband Bitkom und der Bayerischen TelemedAllianz (BTA)
Teurer Wein schmeckt besser
Forscher der Uni Bonn wollten wissen,
warum identische Produkte allein wegen
des Preises verschieden bewertet werden.
Dafür ließen sie Probanden über einen
Schlauch mehrfach den gleichen Wein
kosten, nannten dabei aber immer andere
Preise und fragten jedes Mal nach dem
Geschmacksurteil. Während der Weinprobe
lagen die Testpersonen in einem
Kernspintomografen – so konnten die
Forscher sehen, was im Gehirn passiert.
Ergebnis: Je teurer der Tropfen, desto
aktiver ist das Belohnungssystem in unserem
Kopf – das verstärkt den Genuss.
Ein interdisziplinäres Forscherteam in Göttingen
hat erstmals mittels eines sogenannten
Echtzeit-MRTs den Schluckvorgang sichtbar
machen können. Dank dieser Technik hoffen sie,
zukünftig die Ursachen von Sodbrennen, fachlich
Reflux, noch genauer zu diagnostizieren.
Nun soll eine größere Patientengruppe untersucht
werden, um weitere Erkenntnisse über
den Einsatz des Verfahrens zu sammeln.
Zum ersten Mal, aus Anlass
einer EU-Richtlinie, ist Mitte
dieses Jahres ein Strahlenschutzgesetz
für Deutschland
beschlossen worden. Die
genaue Bezeichnung: Gesetz
zur Neuordnung des Rechts
zum Schutz vor der schädlichen
Wirkung ionisierender Strahlung.
Die Inhalte
Das neue Gesetz bündelt
die Vorgaben, die bisher in der
Strahlenschutzverordnung und
der Röntgenverordnung geregelt
waren – dazu kommen neue
Richtlinien. Zu den zentralen
Punkten gehören:
1. Bundesweit einheitliche
Notfallpläne für beispielsweise
einen Unfall in einem
deutschen Kernkraftwerk.
2. Schutzmaßnahmen vor dem
natürlich vorkommenden
Edelgas Radon zu Hause und
am Arbeitsplatz. Und
3. umfassende Sicherheit
vor schädlicher Strahlung
in der Medizin.
Vorteil für die Patienten
Eine der wichtigsten
Neuerungen ist: Bisher ist die
Früherkennung von Brustkrebs
die einzige zugelassene Früh-
untersuchung mit Röntgenstrahlen.
Zukünftig kann eine frühzeitige
Röntgendiagnostik auch
für andere schwere
Krankheiten erlaubt werden.
Voraussetzung: Es gibt
wirksame Therapien gegen die
Erkrankung, wenn sie im
Anfangsstadium entdeckt
wird. Damit ist der Nutzen der
Früherkennung größer als das
mögliche Risiko der
eingesetzten Strahlung.
1/2018 DURCHBLICK 9
Innovativ & Interessant
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